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Fragen und Antworten
Die eingetragenen Bauteile sind in die drei Untergruppen Dach, Fassade und Andere (zum Beispiel Schwimmbadabdeckungen) gegliedert.
Grundsätzlich bei jedem Neubau und bei jeder Sanierung der Gebäudehülle. Wer den Hagelschutz bereits zu Beginn der Planung berücksichtigt, erreicht im Idealfall ohne Mehrkosten einen optimalen Schutz. Doch auch später oder nach einem Schaden ist es möglich und sinnvoll, Bauteile mit hagelgeprüften Produkten zu ersetzen oder eine zusätzliche Schutzmassnahme zu treffen. Viele hagelgeprüfte Bauteile sind nicht oder nur unwesentlich teurer als solche ohne zuverlässigen Hagelschutz.
Hagel kann die Ästhetik eines Bauteils mindern, ohne dass dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Aussehen und Funktionalität sind deshalb unterschiedliche Kriterien für den Hagelwiderstand. Im Hagelregister können Sie den Hagelwiderstand nach beiden Kriterien abfragen: Aussehen und Funktionalität.
Da Hagel in der Regel mit Wind verbunden ist, treffen Hagelkörner so gut wie nie senkrecht von oben auf Gebäude. Deshalb sollte Sie nicht nur bei der Dacheindeckung auf hagelsichere Bauteile achten, sondern auch bei der Fassade.
Ja, nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei der Sanierung von Altbauten ist Hagelschutz möglich – und sehr sinnvoll. Etwa im Rahmen einer nachträglichen Fassadenisolation beim Einfamilienhaus oder einer neuen Dacheindeckung.
Durch die Alterung können Kunststoffe spröde werden und leicht zerbrechen. Bereits kleine Hagelkörner können gealterten Kunststoff beschädigen. Dies kann auch bei Kunststoffbauteilen der Fall sein, die zu Beginn ihrer Lebenszeit einen hohen Hagelwiderstandswert aufweisen. Je nach Exposition und klimatischen Verhältnissen geschieht die Alterung von Kunststoff unterschiedlich schnell. Es ist deshalb empfehlenswert, bei Bauteilen mit Bestandteilen aus Kunststoff solche mit einem höheren Hagelwiderstand einzubauen.
Die Norm SIA 261/1 legt als Schutzziel gegen Hagel für normale Wohn- und Gewerbegebäude (Bauwerksklasse BWK I) ein Ereignis fest, das alle 50 Jahre zu erwarten ist. Dies entspricht vielerorts einem 3 cm grossen Hagelkorn. Ab Bauwerksklasse II (z. B. grosse Gebäude mit mehr als 50 Personen) wird das Schutzziel um eine Hagelwiderstandsklasse erhöht. Neue Erkenntnisse des nationalen Forschungsprojekts «Hagelklima Schweiz» zeigen allerdings, dass die Hagelgefährdung in vielen Regionen bisher unterschätzt wurde. Folglich gilt die allgemeine Empfehlung für das Schutzziel Hagelwiderstand HW 3 vielerorts bereits für Hagelereignisse, die einmal in 20 Jahren auftreten. Ergänzend zu den normativen Anforderungen sind versicherungsrechtliche Vorgaben zu respektieren.
Für die Deckung von Schäden am Gebäude, die durch Hagel entstanden sind, wenden Sie sich an Ihre Kantonale Gebäudeversicherung. Verwenden Sie beim Ersatz der beschädigten Bauteile hagelgeprüfte Produkte.
Anders als bei Starkregen und Sturm sind die Hinweise auf klimabedingt zunehmende Extremereignisse bei Hagel weniger eindeutig. Hagel ist ein sehr kleinräumiges Phänomen, das mit regionalen Klimamodellen nur schwer erfasst werden kann. Die Entwicklung der Hagelgefährdung hängt primär von zwei gegenläufigen Mechanismen ab: Konvektive Wettersituationen mit ausgeprägter Aufwärtsbewegung warm-feuchter Luftmassen werden sich häufen. Dies begünstigt die Entwicklung besonders grosser Gewitterzellen (sog. «Superzellen») und die Entstehung von grossen Hagelkörnern. Andererseits bewirkt der Anstieg der Nullgradgrenze, dass Hagelkörner beim Herunterfallen bereits früher zu schmelzen beginnen. Folglich könnte es eine relative Verschiebung hin zu grösseren Hagelkörnern geben. Weil Hagel bereits heute besonders viele Schäden verursacht, sind Schutzmassnahmen an Gebäuden allerdings auch ohne eine weitere Zunahme der Hagelgefahr wichtig.